News: Energiedienstleistungsgesetz(EDLG)

Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G): Neue Anforderungen für Unternehmen absehbar

Stand: November 2025

Die geplante Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wird weitreichende Änderungen für Unternehmen bringen, die ihren Energieverbrauch erfassen, bewerten und optimieren müssen. Ziel der Reform ist es, die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht zu überführen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Wesentliche geplante Änderungen

1. Neue Grundlage der Auditpflicht
Bisher war die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits an die Unternehmensgröße gekoppelt – also an die Unterscheidung zwischen KMU und Nicht-KMU. Künftig soll stattdessen der Gesamtendenergieverbrauch ausschlaggebend sein.
Der geplante Schwellenwert liegt bei etwa 2,77 GWh pro Jahr. Überschreiten Unternehmen diesen Wert, müssen sie entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen. Damit wird die Pflicht künftig auch viele mittelständische Betriebe betreffen, die bislang ausgenommen waren.

2. Harmonisierung mit anderen Energiegesetzen
Die Novelle soll das EDL-G eng mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKG) verzahnen. Ziel ist es, Doppelmeldungen und widersprüchliche Pflichten zu vermeiden. Unternehmen sollen künftig einheitliche Energiedaten für verschiedene gesetzliche Anforderungen bereitstellen können.

3. Neue Umsetzungsoptionen für Unternehmen
Neben Audits und Managementsystemen soll künftig auch die Erfüllung über Energieleistungsverträge (Energy Performance Contracting) möglich sein. So können Unternehmen Effizienzmaßnahmen gemeinsam mit spezialisierten Dienstleistern umsetzen, ohne ein eigenes System aufbauen zu müssen.

Ausblick

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 23. Mai 2024 und der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie am 9. Oktober 2024 ruht das Gesetzgebungsverfahren derzeit.
Laut einer Mitteilung des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) wird die überarbeitete Novelle voraussichtlich erst bis Ende 2025 dem Bundestag vorgestellt und beschlossen.

Bis dahin gilt das bisherige EDL-G unverändert fort. Unternehmen sollten die angekündigten Änderungen jedoch bereits im Blick behalten, um rechtzeitig auf neue Schwellenwerte, Pflichten und Qualifikationsanforderungen reagieren zu können.

Hinweis für Unternehmen: Förderung durch das BAFA

Unternehmen können sich schon jetzt vorbereiten und dabei auf staatliche Förderung zurückgreifen:
Über das Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ des BAFA werden Energieberatungen im Mittelstand weiterhin mit bis zu 80 % Zuschuss gefördert – Ideal für Energieaudits nach DIN EN 16247-1.
Damit können Unternehmen einen großen Teil der aktuell notwendigen Vorarbeiten für künftige gesetzliche Anforderungen bereits heute gefördert umsetzen und gleichzeitig Einsparpotenziale identifizieren.

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