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BEG-Förderung 2026: Was Sanierer jetzt wissen müssen – Stabilität trotz Haushaltsdebatte

Stand: November 2025

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt der zentrale Pfeiler der Energiewende im Gebäudesektor. Nach der grundlegenden Reform im Jahr 2024 ist das Jahr 2025 von Konsolidierung und Stabilisierung geprägt. Doch welche Konditionen gelten aktuell und welche Änderungen sind für das Jahr 2026 zu erwarten?

1. Die Aktuellen Konditionen (2025): Höchstsätze bleiben stabil

Die wichtigste Nachricht für alle Sanierer ist: Die attraktiven Fördersätze, die seit dem Start der neuen KfW-Heizungsförderung 2024 gelten, bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Wichtig: Im Frühjahr 2025 wurden die nötigen Haushaltsmittel für die Fortführung der BEG-Programme gesichert, was für Planungssicherheit bis weit in das Jahr 2026 hinein sorgt.

2. Der Blick auf 2026: Stabilität trifft auf Auslaufen von Boni

Die Prognosen für 2026 sind zweigeteilt: Obwohl große strukturelle Änderungen unwahrscheinlich sind, müssen zwei wesentliche Punkte beachtet werden:

A. Der Haushaltskampf

Trotz der Konsolidierung für 2025 drehen sich die Debatten um den Bundeshaushalt 2026 um mögliche Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Experten erwarten jedoch, dass die Mittel für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) – also die direkten Zuschüsse für Bürger – politisch stabilisiert und von generellen Kürzungsrunden ausgenommen werden, um die Sanierungsziele nicht zu gefährden.

B. Das Schicksal des Geschwindigkeits-Bonus

Die wichtigste gesetzliche Konstante ist der Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %):

  • Prognose: Der Bonus bleibt voraussichtlich über das Jahr 2026 hinaus stabil bei 20 %.
  • Absenkung erst ab 2029: Die Absenkung dieses Bonus um 3 Prozentpunkte ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst ab dem 1. Januar 2029 vorgesehen. Wer bis dahin seine Heizung tauscht, sichert sich den vollen Satz.

3. Weitere relevante Entwicklungen

  • iSFP-Anpassungen: Technische Aktualisierungen zur Erstellung des Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wurden im Jahresverlauf 2025 vorgenommen und müssen beachtet werden, um den 5 % Bonus weiterhin zu erhalten.
  • Start von "Gewerbe zu Wohnen" (GzW): Das neue Förderprogramm zur Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum, das neue Anreize schaffen soll, wird für das Jahr 2026 erwartet (ursprünglich Ende 2025 geplant).
  • Kommunale Wärmeplanung: Ab 2026 wird die kommunale Wärmeplanung (KWK) in großen Städten bindend. Dies wird künftig direkt die Sanierungsplanung beeinflussen, da Hauseigentümer dann wissen, ob sie perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen werden können.

 

💡 Fazit für Bauherren und Sanierer

Die Botschaft aus 2025 für das Jahr 2026 ist klar: Die Zeit für die Sanierung ist jetzt. Die aktuellen Förderbedingungen (insbesondere der 70 % Heizungszuschuss) sind stabil und werden voraussichtlich noch bis Ende 2028 in ihrer jetzigen Form verfügbar sein. Aufgrund der allgemeinen Haushaltsunsicherheiten wird dringend geraten, konkrete Maßnahmen und die Antragstellung so früh wie möglich vorzunehmen, um sich die heutigen Konditionen fest zu sichern.

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